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Am 03.02.2008 jährt sich zum 10-mal der Gutachtenantrag des Solarkritikers Rainer Hoffmann, den er am 03.02.1998 durch seinen damaligen Anwalt beim LG Bochum im Verfahren AZ: 1 O 302/97 hat einreichen lassen. Dieser Gutachtenantrag, der die "60%-Werbeaussage" eines Marler Solaranbieters über die Solare Einspareffizienz begutachten sollte, wurde am 05.02.1998 vom LG Bochum als ordnungsgemäß beantragt angenommen. Am 10.11.1998 wurde in dem daraufhin erstellten Gutachten dokumentiert, daß die "60%-Werbeaussage" des Marler Solaranbieters als, so das Gutachten wörtlich, "falsch" (!) bewertet werden müsse.

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